top of page

25.07 - 28.07.2024

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§1 Kartenerwerb

1. Der Veranstaltungsvertrag zwischen der Mahagoni-Concepts GmbH (Stettiner Straße 19, 90425 Nürnberg, vertreten durch Kinan Sabbagh / Gabriel Hubert; für das Mahagoni Festival vom 27.07.2023-30.07.2023, Im Hof 1 Etzdorf 7) und dem Kartenerwerber wird nach Abschluss der Bestellung mit der Zusendung der digitalen Eintrittskarte an den Kartenerwerber geschlossen. 

 

  1. Mit dem Kauf einer Eintrittskarte akzeptiert der Kartenerwerber die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Cashless Payment*, die Datenschutzbestimmungen** und bestätigt, die Eintrittskarte nur für private Zwecke zu nutzen. Sofern nicht anders angegeben, ist jedes Ticket nur für eine Person gültig und der Weiterverkauf nur über unseren Dienstleister möglich. 

 

  1. Ein Zutritt zum Gelände ist nur möglich, wenn die Person einen 2-G Status nachweisen kann, sofern gesetzlichen Bestimmungen dies für Veranstaltungen dieser Größe vorschreiben (Vgl. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung). Es gelten die jeweiligen Aktuellen Bestimmungen des Bundes und des Landes Sachsen-Anhalt. Der Veranstalter kann aufgrund dieser den Status des Besuchers überprüfen und ggf. den Zutritt zur Veranstaltung verweigern.

 

  1. Der Kartenerwerber welcher mehrere Tickets für private Zweck, insbesondere sich und seine Freunde kauft, kann im Nachhinein verpflichtet und dazu aufgefordert werden den Covid-Immunisierungsstatus nachzuweisen. Sollte er dies verweigern kann er von der Veranstaltung ausgeschlossen werden; er erhält dann den Nennwert seines Tickets. 

 

  1. Das Gelände des Mahagoni Festivals ist überwiegend barrierefrei. Ein Ticketerwerb ist mithin möglich. Sollte der Besuchende spezielle Anforderungen an die Barrierefreiheit haben, soll sich der Erwerbende vor dem Erwerb via mail an info@mahagoni-festival.de melden. 

 

§2 Einlass

  1. Der Einlass zum Veranstaltungsgelände erfolgt grundsätzlich nur mit gültiger Eintrittskarte. Die Mahagoni Concepts GmbH behält sich das Recht vor den Festivalbesucher aus wichtigem Grunde den Einlass zu verwehren. In diesem Fall hat der Festivalbesucher nur das Recht auf Erstattung des Nennwertes der Eintrittskarte. Darüberhinausgehende Schadensersatzansprüche bestehen nur, wenn die Mahagoni Concepts GmbH, ein gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfe grob fahrlässig oder vorsätzlich handelt.

  2. Der Zutritt zum Gelände wird nur gegen Vorweisung eines spezifischen Festivalbändchens gestattet. Dieser Bändchen erhält der Erwerber gegen eine gültige Eintrittskarte beim Einlass. Nur das ordnungsgemäß verschlossene Festivalbändchen berechtigt zum Eintritt während des Festivalzeitraums. Eine Weitergabe des Bändchens ist nicht gestattet. Eine Manipulation oder Weitergabe berechtigt zum sofortigen Ausschluss von der Veranstaltung und zieht straf- und zivilrechtliche Konsequenzen nach sich. 

  3. Eine Rückerstattung des Nennwerts Tickets vor oder während der Veranstaltung ist ausgeschlossen. Diese Bestimmung bezieht sich nicht auf gesetzliche Widerrufs oder Rücktrittsrechte. 

  4. Die Mahagoni-Concepts GmbH hat das Recht eine Sicherheitskontrolle mit sog. Bodycheck durchzuführen. Der Besucher erklärt sich durch den Erwerb des Tickets damit einverstanden. Dieses Recht wird von einem Erfüllungsgehilfen der MahagoniConcepts GmbH wahrgenommen. Werden infolge der Sicherheitskontrolle Gefahren für die Veranstaltung und / oder für andere Besuchende festgestellt, so kann der Zutritt zur Veranstaltung ausgeschlossen werden.

  5. Die Mahagoni-Concepts GmbH behält sich vor den Einlass zu verwehren, wenn der Erwerber sich weigert gefährliche Gegenstände oder sonstige unzulässige Objekte (Vgl. § 5) am Einlass zurückzulassen.

  6. Der Einlass wird nur volljährigen gewährt. Sofern unter Verwendung falscher Angaben ein Ticket erworben wurde, wird der Einlass verweigert. Eine Rückerstattung ist in diesem Fall nicht ausgeschlossen.

 

 

§3 Weiterverkaufsvorbehalt 

  1. Der Weiterverkauf einer erworbenen Eintrittskarte oder eines

Gästelisten- oder Artist- Tickets an Dritte ist nur über unseren Dienstleister „Festivalpro“ oder mit schriftlicher Einwilligung der Mahagoni-Concepts GmbH zulässig.

  1. Der Eintritt eines Dritten in den Veranstaltungsvertrag ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Mahagoni-Concepts GmbH nicht möglich.

  2. Davon ausgenommen ist die Weitergabe von Eintrittskarten im Zuge des Erwerbs unter Freunden oder Bekannten mit dem Zweck des gemeinsamen Veranstaltungsbesuchs.

 

§4 Vertragsstrafe

Eine Vertragsstrafe iHv. 100€ wird verhängt, wenn der Ticketerwerber nach dem Erwerb das Ticket in unzulässiger Weise einem Dritten weiterveräußert.

 

§5 Absage / Höhere Gewalt / Änderungen

  1. Wird die Veranstaltung vor Beginn abgesagt, besteht nur ein Anspruch auf Erstattung des Nennwertes der Eintrittskarte. Die Veranstaltung kann bis zum 01.07.2023 ohne, danach nur unter Angabe von Gründen abgesagt werden. Ein darüberhinausgehende Schadens- oder Aufwendungsersatzanspruch besteht nicht. 

  2. Die Veranstaltung findet bei jeder Witterung statt, solange die Mahagoni-Concepts GmbH die Umstände verantworten kann.

  3. Die Veranstaltung findet nicht statt, wenn diese aufgrund behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung verboten wird.

  4. Sollten durch die Witterungsumstände Gefahr für Körper und Gesundheit bestehen, wird die Veranstaltung sofort abgebrochen. In diesem Fall sowie bei Abbruch der Veranstaltung aus Gründen höherer Gewalt, aufgrund behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung, sowie der Gefährdung von Festivalbesuchern durch Fehlverhalten anderer oder der drohenden Eskalation, durch zu große Menschenansammlungen, besteht kein Rückvergütungs- oder Schadensersatzanspruch, es sei denn, der Mahagoni-Concepts GmbH (einem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen) fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.  Die Mahagoni Concepts-GmbH behält sich das Recht vor aus Sicherheitsgründen den Zugang zu Bereichen des Festivalgeländes, wie zB. Bühnen wegen Überfüllung zu beschränken. Solche Umstände begründen keine Schadensersatzansprüche. Dies gilt nicht, wenn der Wesensgehalt der Veranstaltung maßgeblich modifiziert wird. 

  5. Die Mahagoni-Concepts GmbH behält sich das Recht vor, die Veranstaltung örtlich und / oder terminlich zu verlegen, soweit dies für den Besucher zumutbar ist und eine Woche vor Veranstaltungsbeginn bekannt gegeben wird. Ebenso behält sie sich das Recht vor, das Programm zu ändern. Absagen oder Änderungen werden durch den Veranstalter so früh wie möglich bekannt gegeben und können auch noch nach Beginn des Festivals aus wichtigem Grund stattfinden. Änderungen während des Festivals werden durch Aushänge bekannt gegeben. Hieraus können seitens des Festivalbesuchers keine Ansprüche jedweder Art abgeleitet werden, es sei denn der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfe handeln grob fahrlässig oder vorsätzlich.

 

§6 Verbote / Verbotene Gegenstände / Hausrecht / Glasflaschen

  1. Jede gewerbsmäßige Handlung seitens Festivalbesuchern ohne schriftliche Zustimmung des Veranstalters ist untersagt. 

  2. Texte, Bilder oder sonstige Materialien diskriminierender, menschenverachtender Wirkung oder das Persönlichkeitsrecht verletzender Art werden nicht toleriert und sind auf der gesamten Veranstaltung zu unterlassen. Dahingehende Verhaltensweisen berechtigen zum Ausschluss von der Veranstaltung. 

  3. Klettern auf Bühnen, Traversen oder ähnliches ist grundsätzlich untersagt. Ein solches Verhalten berechtigt zum Ausschluss von der Veranstaltung. 

  4. Auf dem Festivalgelände sind: Waffen, gefährliche Werkzeuge, Fackeln, pyrotechnische Gegenstände, Laserpointer oder vergleichbare Objekte durchgehend verboten. Es ist untersagt diese mitzuführen.

  5. Auf dem gesamten Festivalgelände wird das Hausrecht vom Veranstalter bzw. dessen Erfüllungsgehilfen wahrgenommen.

  6. Das Mitbringen von Glasflaschen auf das Festivalgelände ist verboten (Verletzungsgefahr durch Scherben)

 

§7 Bild- und Tonaufzeichnungen, Einwilligung zur Anfertigung von Bild- und Tonaufnahmen

  1. Die Mitnahme von Foto- und Videokameras sowie sonstige Bild- und Tonaufnahmegeräte zu kommerziellen Zwecken ist grundsätzlich nicht gestattet. 

  2. Ton-, Foto- oder Videoaufnahmen, außer für rein private Nutzung, sind grundsätzlich untersagt. 

  3. Die Mahagoni-Concepts GmbH kann Besuchern Aufnahmegeräte bis zum Ende der Veranstaltung gegen Aushändigung einer Quittung einziehen, soweit tatsächliche Anhaltspunkte einen Verstoß gegen diese Bestimmung begründen. Zuwiderhandlungen werden zivil- und strafrechtlich verfolgt. 

  4. Mit dem Betreten des Festivalgeländes willigt der Festivalbesucher unwiderruflich in die unentgeltliche Verwendung seines Bildnisses und seiner Stimme für Fotografien, Liveübertragungen, Sendungen und/ oder Aufzeichnungen von Bild und/ oder Ton, die von der Mahagoni-Concepts GmbH, deren Beauftragten oder mit Zustimmung erstellt werden. Dies gilt auch für deren anschließende Verwertung in allen gegenwärtigen und zukünftigen Medien, sowie über das Internet. 

 

§8 Haftung, Haftungsbeschränkungen

  1. Das Betreten des Veranstaltungsgeländes erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Jeder Haftet für den durch eigenes Verhalten entstandenen Schaden. 

  2. Schadensersatzansprüche gegenüber der Mahagoni-Concepts GmbH aufgrund von Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen. Dies gilt, soweit möglich, auch für seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Ausgenommen sind Schäden aufgrund einer Verletzung des Körpers, Lebens, Gesundheit, welche auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Mahagoni-Concepts GmbH oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen (§ 309 Nr. 7a BGB). 

  3. Ferner ist die Haftung ausgeschlossen, wenn die Schäden ausschließlich in den Risikobereich des Besuchers fallen. 

  4. Die Mahagoni-Concepts GmbH haftet nicht für Schäden herrührend aus Naturereignissen, Einbruch, Diebstahl oder für sonstige Schäden an Wertgegenständen.

  5. Die Mahagoni-Concepts GmbH haftet nicht für verlorengegangene oder gestohlene Sachen.

  6. Schädlicher Lärmpegel und sonstige derartige Gesundheitsschäden können nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit (der Mahagoni-Concepts GmbH, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen) geltend gemacht werden. Der Festivalbesucher ist sich bewusst, dass Festivals eine Umgebung mit hohem Schallpegel darstellen. Mit dem Erwerb des Tickets bestätigt der Festivalbesucher, dass er sich dahingehend selbst gefährden möchte. Auch bestätigt der Besucher die Kenntnis hinsichtlich der von Pyro-, Licht, Strobo- oder sonstigen Veranstaltungstechnik ausgehenden Reizbelastungen. Die Mahagoni-Concepts GmbH trifft die notwendige Vorsorge, um dauerhafte Hör-, Reiz- oder Gesundheitsschäden zu vermeiden. Dem Festivalbesucher wird zum Schutz vor etwaigen Beeinträchtigungen dringend empfohlen Ohrstöpsel oder sonstige Sicherheitsobjekte zu verwenden. Gefährdeten Personen wird von der Teilnahme abgeraten. 

  7. Weitergehende Haftungen sind ausgeschlossen.

 

§9 Schlussbestimmungen 

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem rechtlichen und wirtschaftlichen Willen der Vertragsparteien am nächsten kommt.

bottom of page